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Ziel der EU-Regionalförderung ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zwischen den Regionen der EU zu verbessern. Dazu werden benachteiligte Gebiete in der EU durch die EU-Strukturfonds (etwa 350 Mrd. Euro) gefördert.
Zu den Strukturfonds gehören:
Förderziele:
1. Konvergenz
Die besonders strukturschwachen Regionen in der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt (vor allem in Mittel- und Osteuropa), werden vorrangig gefördert. 81,5% der Strukturfondsmittel stehen für Infrastrukturmaßnahmen, Wirtschaftsförderung und Berufsbildung in diesen Regionen zur Verfügung.
2. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
In allen anderen Regionen – so auch in NRW - sollen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch innovative Wirtschaftsförderung, strukturpolitische Maßnahmen und Arbeitsmarktprojekte gesteigert werden. Teilweise werden Gebiete mit strukturellen oder natürlichen Nachteilen besonders gefördert. Für dieses Ziel stehen 16% der Strukturfondsmittel zur Verfügung
3. Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG)
An den Binnen- und -Außengrenzen der EU wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert. Darüber hinaus werden die transnationale Raumentwicklung und die fachliche Zusammenarbeit von Städten und Regionen aus der ganzen EU unterstützt. Für dieses Ziel werden 2,5% der Strukturfondsmittel eingesetzt.
Weitere Informationen
Infoblatt Grundzüge der EU-Strukturfonds (pdf-Format)
Infoblatt EU-Beihilferegelungen zur Wirtschaftsförderung (pdf-Format)