Neue Kleinstunternehmen sollen günstige Kredite bis 25.000 Euro erhalten können
Die EU-Kommission plant die Unterstützung von Kleinstunternehmern und Arbeitslosen, die ein kleines Unternehmen gründen wollen. Das Mikrofinanzierungsinstrument soll 2010 zum Einsatz kommen und bis zu 45.000 Kredite möglich machen. „Mikrofinanzierungsfazilität Progress“, so heißt der Vorschlag der Kommission, wird zunächst mit 100.000 Euro finanziert. In Zusammenarbeit mit internationalen Finanzierungseinrichtungen ist geplant, eine Summe von 500.000 Euro für die Kredite zur Verfügung zu stellen.
Das Geld soll für Kleinstkredite bis 25.000 Euro verwendet werden. Damit gehören zur Zielgruppe neben Kleinstunternehmern, die Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten gründen, auch Arbeitslose und Nichterwerbstätige, die sich selbstständig machen wollen, aber für normale Bankkredite nicht in Frage kommen. 99 Prozent der Unternehmensgründungen in Europa sind Kleinst- oder Kleinunternehmen. Die Quote der Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten liegt bei 91 Prozent. Ein Drittel der neuen Unternehmen wird von Menschen gegründet, die vorher nicht erwerbstätig waren. Durch eine Zinsvergünstigung aus dem Europäischen Sozialfonds soll die Kreditvergabe an diese Personen zusätzlich erleichtert werden. Der Vorschlag der EU-Kommission zu dem Mikrofinanzierungsinstrument für Kleinstkredite wird nun von den Mitgliedstaaten im Ministerrat und im Europäischen Parlament diskutiert werden.
Weitere Informationen kann man unter der Adresse http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=547&furtherNews=yes nachlesen.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 2.7.2009
Blog für neue Ideen aus der Öffentlichkeit
Von der Generaldirektion Unternehmen und Industrie der Europäischen Kommission wurde eine offene Konsultation zur Innovationspolitik der EU in Form eines Internet-Tagebuchs (Blog) initiiert. Mitglieder einer Sachverständigengruppe haben dort ihre Ideen zur Gestaltung eines innovativeren Europas dargelegt. Nun wurde die Öffentlichkeit gebeten, vom 7. Juli bis zum 31. August zu den Ideen Kommentare abzugeben, über sie abzustimmen oder auch eigene Ideen einzubringen. Die Sachverständigengruppe wird die eingesandten Meinungen für ihre Empfehlungen zum Europäischen Innovationsplan der Europäischen Kommission im Frühherbst verwenden.
Weitere Informationen unter: http://cordis.europa.eu/fetch?CALLER=DE_NEWS&ACTION=D&DOC=1&CAT=NEWS&QUERY=0122c5d2c536:f9a9:2f69fe55&RCN=31002
Der Zugang zum Blog erfolgt über http://blogs.ec.europa.eu/innovationunlimited/
Quelle: http://blogs.ec.europa.eu/innovationunlimited/?page_id=29
Schriftzeichen aller 23 EU-Amtssprachen erlaubt
Eine ganz neue Namensvielfalt gibt es künftig für die „.eu“-Domänen im Internet. „würstchen.eu“ ist zum Beispiel bald möglich, denn neue EU-Regeln ermöglichen die Verwendung von Umlauten in Domänenamen. Doch nicht nur die deutschen Umlaute sind nun erlaubt, es werden auch die Schriftzeichen aller 23 EU-Amtssprachen ermöglicht – inklusive kyrillischen und griechischen Schriftzeichen. Bisher war es nur möglich, Domänen mit den Zeichen „a“ bis „z“ und den Zahlen „0“ bis „9“ zu registrieren.
Während die neuen Regeln in Deutschland nur wenige neue Zeichen zulassen, werden in anderen Ländern viele neue Möglichkeiten geschaffen. Die Tschechen konnten beispielsweise bisher nur 27 ihrer 42 Schriftzeichen verwenden, die Litauer nur 23 von 32. Dabei werden „.eu“-Domänen immer beliebter. In den letzten beiden Jahren ist ihre Anzahl um je 11 Prozent gestiegen. Zurzeit gibt es rund 3 Millionen registrierte „.eu“-Adressen. Nach „.de“, „.uk“ und „.nl“ rangiert die europäische Domäne damit an vierter Stelle in Europa und weltweit auf dem neunten Platz.
Weitere Informationen bieten die Webseiten http://ec.europa.eu/information_society/policy/doteu/index_en.htm (in englischer Sprache) und http://ec.europa.eu/information_society/doc/factsheets/055-doteu-de.pdf.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 26.6.2009
Europäischer Rat nimmt neue Vorschriften an
Im Europäischen Rat wurden neue Vorschriften für den Energiebinnenmarkt angenommen. Die neuen Rechtsvorschriften sollen dem Verbraucher mehr Schutz und niedrigere Energiepreise bringen und damit den Energiebinnenmarkt stärken. Für Unternehmen bedeuten die Vorschriften gleiche Wettbewerbsbedingungen und bessere Geschäftsmöglichkeiten. Das Vorschriftenpaket fördert aber auch Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. 18 Monate Zeit haben die Mitgliedstaaten nun, um die Vorschriften umzusetzen.
Im Vordergrund steht dabei die effektive Trennung der Bereiche Energie-Produktion und -Verkauf vom Bereich Energietransport. Dadurch, dass die Versorgung somit nicht mehr direkt an die Übertragungsaktivitäten der Unternehmen gebunden ist, sollen Interessenkonflikte und diskriminierende Verhaltensweisen verhindert werden. Außerdem erhofft sich die EU-Kommission so höhere Netzinvestitionen. Die Vorschriften sehen weiterhin vor, die nationalen Märkte enger zu verknüpfen, damit sich die Mitgliedstaaten bei Energieengpässen gegenseitig schneller helfen können.
Die Vorschrift verspricht auch eine effektivere Regulierungsaufsicht durch unabhängige und kompetente einzelstaatliche Energieregulierungsbehörden. Bei grenzübergreifenden Angelegenheiten soll eine EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden einspringen. Insgesamt finden sich in den Vorschriften viele Ansätze zur europäischen Zusammenarbeit, wie ein neues Europäisches Netz der Fernleitungsnetzbetreiber (ENTSO) oder gemeinsame technische oder kommerzielle Codes. Für den Verbraucher enthalten die Vorschriften vor allem Wege hin zu mehr Markttransparenz.
Mehr Informationen sind unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1038&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en zu finden.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 25.6.2009
Generika brauchen zu lange, bis sie im Regal stehen
Gleich zwei schlechte Nachrichten für Patienten und Verbraucher lassen sich aus dem Abschlussbericht der EU-Kommission über den Wettbewerb im Arzneimittelsektor ablesen: während sich die Einführung von Generika auf dem europäischen Markt verzögert, kommen immer weniger neue Arzneimittel auf den Markt. Ursachen werden nun im Verhalten der Unternehmen sowie in rechtlichen Vorschriften gesucht. Die wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen in der Branche würden verstärkt, teilte die EU-Kommission mit.
Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Patienten durchschnittlich sieben Monate warten müssen, bis Generika für Medikamente auf den Markt kommen, für die das Patent abgelaufen ist. In der Studie wurden Arzneien untersucht, für die zwischen 2000 und 2007 der Patentschutz in 17 Mitgliedstaaten ablief. 20 Prozent mehr Geld kosten die Medikamente dadurch die Verbraucher. Im Durchschnitt sind Generika zwei Jahre nach Markteintritt 40 Prozent günstiger als die Originalpräparate. Die Hersteller der Originale wenden verschiedene Methoden an, um ihre Produkte möglichst lange wirtschaftlich zu halten, ohne dass Generika auf den Markt kommen.
Die Untersuchung ergab auch, dass immer weniger Medikamente Marktreife erreichen. Es wird vermutet, dass verschiedene Unternehmenspraktiken zu dieser Entwicklung beitragen.
Hinsichtlich der Rechtsvorschriften will die EU-Kommission ihre Arbeit vor allem auf das Patentrecht konzentrieren. Ein Gemeinschaftspatent würde Abhilfe schaffen, ebenso wie ein einheitliches System zur Beilegung von Patentstreitigkeiten, die derzeit oft noch in mehreren Mitgliedstaaten parallel geführt werden und dabei ganz unterschiedliche Ausgänge nehmen.
Näheres zum Thema gibt es hier: http://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/inquiry/index.html.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 8.7.2009
Internet-Meldestelle spart Kosten und Zeit
Über eine zentrale Internet-Meldestelle können gefährliche Produkte ab sofort leichter und schneller gemeldet werden. Händler und Hersteller haben dort die Möglichkeit, gefährliche Produkte, die sie auf den Markt gebracht haben, direkt und zeitgleich allen 27 nationalen Marktüberwachungsstellen zu melden. Bisher erfolgte die Meldung für jeden einzelnen Mitgliedstaat getrennt. Das schnelle Meldesystem spart der Wirtschaft vor allem Kosten. Das EU-Recht sieht vor, dass gefährliche Produkte sofort gemeldet werden müssen.
Die Adresse des Internet-Meldesystems ist https://webgate.ec.europa.eu/gpsd-ba/.
Ein Flyer mit Informationen zur Meldung gefährlicher Produkte kann unter http://ec.europa.eu/consumers/cons_safe/prod_safe/gpsd/danger_def_de.pdf herunter geladen werden.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 3.7.2009
1,0 Prozent-Ziel ist trotz vieler Schwierigkeiten mit den Binnenmarktrichtlinien erreicht
Der aktuelle Binnenmarktanzeiger der EU-Kommission zeigt ein zufriedenstellendes Bild der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien in den Mitgliedstaaten. Jedoch müssen sich die Mitgliedsländer stärker auf die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften konzentrieren. Zum dritten Mal in Folge liegt der Anteil der Richtlinien, die nach Ablauf der Frist noch nicht in nationales Recht übernommen wurden, bei 1,0 Prozent. Das vereinbarte Ziel der Mitgliedstaaten, den Rückstand bis 2009 auf 1,0 Prozent zu verringern, ist demnach erreicht. Deutschland verzeichnet einen Umsetzungserfolg über dem Durchschnitt: nur 0,8 Prozent fehlen hier zu Lande noch.
Insgesamt ist es 18 Mitgliedstaaten gelungen, den Zielwert zu erreichen. 13 Mitgliedstaaten erzielten ihr bestes Ergebnis. Dänemark und Malta sind bei der Umsetzung am besten, am wenigsten erfolgreich waren Griechenland und Polen. Der Binnenmarktanzeiger bemängelt jedoch, dass viele Länder die Vorschriften nicht ordnungsgemäß umsetzen. Italien und Polen verzeichnen die höchste Zahl nicht ordnungsgemäß angewandter Vorschriften, gefolgt von Spanien und Frankreich. Und auch mit Inkrafttreten der Vorschriften ist noch nicht alles vorbei. Die EU-Kommission beklagt, dass Mitgliedstaaten oft Bestimmungen nicht richtig anwenden. Der EU-Durchschnitt von 47 Vertragsverletzungsverfahren pro Mitgliedstaat ist hoch. Deutlich zurück geht die Zahl seit Mai 2006 in Ländern wie Italien (34 Prozent), Deutschland (26 Prozent) und Finnland (25 Prozent). Die meisten Fälle von Vertragsverletzungsverfahren kommen in Belgien vor (49 Prozent). In der ganzen Union bereiten die Bereiche „Steuern und Zollunion“ und „Umwelt“ die meisten Probleme.
Den Binnenmarktanzeiger kann man hier nachlesen: http://ec.europa.eu/internal_market/score/index_de.htm.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 16.7.2009
Neue Geschäftspartner - finden statt suchen
Im Folgenden veröffentlichen wir einige aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen, die auf der Suche nach deutschen Geschäftspartnern sind. Wenn Sie ausführlichere Informationen zu den Unternehmen sowie die Kontaktdaten benötigen, oder selbst ein Kooperationsgesuch aufgeben wollen, schreiben Sie uns: E-Mail mk@zenit.de
Kooperationsgesuche Juni 2009 (PDF-Datei)
24. August 2009
Türkei - Marktchancen für Unternehmen am Beispiel Umwelttechnologien und Energie
Veranstaltungsort: ZENIT GmbH, Bismarckstr. 28, 45470 Mülheim an der Ruhr
Weitere Informationen...
2./3. September 2009
Internationale Veranstaltung "Design und Betrieb intelligenter, energieeffizienter Gebäude"
Veranstaltungsort: Fraunhofer-inHaus-Zentrum, Forsthausweg 1, 47057 Duisburg
Weitere Informationen...
16. September 2009
Europe meets Kanada - Kooperationschancen für europäische Unternehmen in Kanada - mit Praxisbeispielen aus den Bereichen Produktion, F & E und Medizintechnik
Veranstaltungsort: ZENIT GmbH, Bismarckstr. 28, 45470 Mülheim an der Ruhr
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