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Newsletter Mai 2009

Autokauf im EU-Ausland wird einfacher

EU-Kommission macht Übereinstimmungsbescheinigung zur Pflicht

Mit der so genannten Übereinstimmungsbescheinigung soll der Verwaltungsaufwand beim Kauf eines Autos im EU-Ausland deutlich verringert werden. Diese Übereinstimmungsbescheinigung ist nun mit einer neuen Verordnung eingeführt worden, die von der Europäischen Kommission als Ergänzung der Richtlinie 2007/46/EG verabschiedet wurde. Sie gilt für alle Fahrzeuge,für die ab dem 29. April 2009 eine EU-Typgenehmigung erteilt wurde. Will man nun in einem Mitgliedstaat ein neues Fahrzeug zulassen, muss man im Besitz der Bescheinigung sein.

Die Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Dokument für Verwaltungszwecke, das der Käufer beim Autokauf vom Fahrzeughersteller erhält. Mit ihr wird bestätigt, dass das Auto alle technischen Voraussetzungen erfüllt, die in der EU gelten, und damit in allen Mitgliedstaaten in Verkehr gebracht werden darf. Die Bescheinigung gibt es schon seit 1993. Doch bisher wurde sie nur in Ländern ausgestellt, in denen dies nationale Vorschriften vorsahen,oder auf Anfrage der Käufer. Ab Mai 2009 ist nun aber der Fahrzeughersteller verpflichtet, die Übereinstimmungsbescheinigung zu liefern, mit der ein Fahrzeug in jedem EU-Mitgliedsland zugelassen werden kann. Die Bescheinigung enthält unter anderem auch Informationen über die Umweltleistungsdaten.

Nähere Informationen gibt es unter http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/pagesbackground/regulatoryframework.htm und http://ec.europa.eu/enterprise/automotive/directives/proposals.htm.

Quelle: Europa Press Releases Rapid, 7.5.2009

EU-Kommission will sichere Nutzung von RFID-Chips

Grundsätze sollen für Datenschutz bei der Nutzung der Chips sorgen

RFID-Chips verbreiten sich in der EU immer weiter. Inzwischen sind schon sechs Milliarden der mikroelektronischen Chips im Einsatz und werden zum Beispiel für den Zugang zum Büro oder in so genannten Smart Cards zur Bezahlung von Autobahngebühren verwendet. Doch auch wenn sie damit den Alltag der Europäer erleichtern, möchte die EU-Kommission jetzt mit einer Reihe von Empfehlungen die persönlichen Daten jedes Einzelnen schützen. Die EU-Kommission richtete einen deutlichen Appell an die Wirtschaft, dass personenbezogene Daten zu schützen seien.

Die RFID-Technik ermöglicht es, dass Chips, wenn sie in die Nähe von Lesegeräten kommen, automatisch aktiviert werden und dann Daten an das Lesegerät übermitteln. Damit diese Technik nicht für widerrechtliche Praktiken ausgenutzt wird, hat die EU-Kommission Grundsätze aufgestellt, die für die Nutzung von RFID-Chips gelten sollen. Der Verbraucher sollte danach wissen, auf welchen Produkten ein solcher Chip verborgen ist. Wird ein Produkt gekauft, sollte der Chip noch im Geschäft direkt kostenlos deaktiviert werden, es sei denn, der Kunde möchte den Chip dem Opt-In-Prinzip entsprechend aktiv behalten. Wenn Unternehmen und Behörden RFID-Chips nutzen, möchte die EU-Kommission, dass dem Verbraucher klare Informationen über die gespeicherten Daten und deren Nutzung geliefert werden.

Einzelhandelsverbände und –organisationen sollen ihre Kunden mit einem europaweit einheitlichen Zeichen informieren, wenn auf einem Produkt ein RFID-Chip angebracht ist. Außerdem sollen Unternehmen vor der Verwendung von RFID-Technik eine Folgenabschätzung durchführen.
Nähere Details zur RFID-Technik liefern die Webseiten http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/232&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und http://ec.europa.eu/information_society/policy/rfid/index_en.htm.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 12.5.2009

„Sozialvorschriften“ für Kraftverkehr nicht einheitlich umgesetzt

Kommission stellt große Diskrepanzen bei Strafen und Recht fest

Je nach dem, in welchem Land Verstöße gegen die vorgeschriebenen EU-Lenk- und Ruhezeiten oder gegen die Aufzeichnung von Fahrtenschreibern begangen werden, fallen die Strafen ganz unterschiedlich aus. Das ist das Ergebnis eines Kommissionsberichts. In ihm wurde die Umsetzung der so genannten „Sozialvorschriften“ für Tätigkeiten im Straßenverkehr durch die Mitgliedsländer überprüft.

Besonders bei den rechtlichen Aspekten für Fahrt- und Lenkzeiten der Berufskraftfahrer gibt es demnach große Unterschiede. Doch auch die Entscheidung, wie schwerwiegend ein Verstoß ist, und die Festlegung des Bußgeldes werden nicht überall gleich gehandhabt. Um die Diskrepanzen bei der Umsetzung der „Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr“ zu beheben, hatte die Europäische Kommission schon im Januar Leitlinien an die Mitgliedstaaten verteilt. Diese Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten nun helfen, die Verstöße besser zu kategorisieren.
Die Leitlinien gibt es unter http://ec.europa.eu/transport/road/social_provisions/social_provisions_en.htm zum Download.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 15.5.2009

EU-Kommission fördert fairen Steuerwettbewerb

Neues Paket fordert Transparenz und Informationsaustausch

Mit einem Maßnahmenpaket möchte die EU-Kommission verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich fördern. Das Paket umfasst Transparenz, Informationsaustausch und fairen Steuerwettbewerb. Verantwortungsvolles Handeln soll in allen Kontakten zwischen den Ländern eine entscheidende Rolle spielen: in bilateralen Beziehungen zu Drittländern und auf internationaler Ebene. Mit dem neuen Paket knüpft die EU-Kommission an die bisherige Politik zu verantwortungsvollem Regierungshandeln und an die Ergebnisse des jüngsten G-20-Gipfels zum Thema kooperationsunwillige Steuergebiete an. Für den Erfolg des Pakets sei besonders eine Zusammenarbeit wichtig, so die EU-Kommission.

Diese Zusammenarbeit soll nun zunächst auf Ebene der Verwaltungsbehörden realisiert werden. In Zukunft kann das Bankgeheimnis von den Mitgliedstaaten nicht mehr als Grund angeführt werden, um Steuerbehörden aus anderen Ländern die Unterstützung zu verweigern. Verbessert werden soll zudem die Gewährleistung von Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern. Intensiviert werden sollen außerdem die Arbeiten zur Beseitigung schädlicher Unternehmensbesteuerungsregelungen.

All diese Maßnahmen sind besonders im Moment – auf Grund der Finanzkrise – sehr wichtig für die Länder. Die Mitteilung der EU-Kommission ist im Zusammenhang mit dem G-20-Gipfel auch eine Antwort auf Fragen, die in internationalen Gremien zum fairen Steuerwettbewerb gestellt wurden.
Weitere Informationen gibt es unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 28.4.2009

Neues Bio-Logo gesucht

EU-Kommission veranstaltet Wettbewerb um kreatives Logo für Bioerzeugnisse

Eine Kennzeichnung für Bio-Lebensmittel: dafür sucht die EU-Kommission jetzt ein ansprechendes und originelles Logo. Unter den Design- und Kunststudenten der 27 EU-Mitgliedstaaten hat sie deshalb einen Wettbewerb ausgerufen. Dem Gewinner winken 6.000 Euro, an den zweiten und dritten Platz gehen jeweils 3.500 Euro und 2.500 Euro. Außerdem wird das Gewinnerlogo ab Juni 2010 EU-weit als offizielles Logo für Bioerzeugnisse eingesetzt. Alle verpackten biologischen Produkte müssen ab dann die neuen Kennzeichnungsstandards erfüllen und mit dem Logo versehen sein. Zusätzlich kann das Logo freiwillig auf unverpackten biologischen Erzeugnissen aus der EU oder auf Produkten aus Drittländern angebracht werden.

Das Logo soll nach den Wünschen der Kommission die unterschiedlichen Aspekte der biologischen Landwirtschaft und Produktion widerspiegeln. Die eingereichten Vorschläge werden unter den Aspekten allgemeine Attraktivität, Verständlichkeit ohne den Gebrauch von Worten, Klarheit der Darstellung und Zeitlosigkeit von einer Jury bewertet, die aus Fachleuten für biologische Landwirtschaft und Design-Experten zusammengesetzt ist. Die Beiträge zum Wettbewerb können bis zum 25. Juni 2009 auf der Webseite des Wettbewerbs hochgeladen werden: http://ec.europa.eu/agriculture/organic/logo/index.htm.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 27.4.2009

Webseiten zum Flugticketkauf werden transparenter

Nach Beanstandungen durch die EU-Kommission besserten alle Fluggesellschaften nach

Der Online-Verkauf von Flugtickets ist transparenter geworden. 115 von 137 untersuchten und beanstandeten Webseiten verschiedener Fluggesellschaften haben ihr Angebot im Internet korrigiert, so der Endbericht der EU-Kommission zum Vorgehen gegen irreführende Werbung und unlautere Praktiken beim Online-Ticketverkauf. 15 EU-Mitgliedstaaten beteiligten sich an den Untersuchungen zur Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften. Deutschland nahm nicht teil.

Im März 2009 wurden außerdem im Rahmen eines „Gesundheitschecks“ Testkäufe auf den Webseiten von 68 Fluggesellschaften getätigt. 46 Fluggesellschaften wurde dabei „gute Gesundheit“ bescheinigt und sie verpflichteten sich, die hohen Standards beizubehalten. Alle anderen Fluggesellschaften versprachen der Kommission umgehend, ihr Angebot nachzubessern. Bei dem Check wurden die Webseiten anhand eines 14-Punkte-Katalogs bewertet. An der Entwicklung der Kriterien war die Luftverkehrsbranche beteiligt. Der Kriterienkatalog umfasste zum Beispiel die Preistransparenz, den Zugang zum Flugpreis, Zahlungsmodalitäten oder Sprache.

Darüber hinaus wurden zwei neue Vorschriften zur Verbesserung des Rechtsschutzes für Passagiere überprüft. Dabei handelt es sich um die Richtlinie für unlautere Handelspraktiken sowie die Verordnung über Dienstleistungen im Luftverkehr. Die Maßnahmen zur Durchsetzung sind inzwischen zu 85 Prozent begonnen worden. Die gesamte Untersuchung erstreckte sich jeweils auf die sieben wichtigsten Ticket-Webseiten in den 27 Mitgliedstaaten und betraf damit 339 Millionen Fluggäste.

Weitere Informationen über den transparenten Kauf von Flugtickets im Internet bietet die Webseite http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweep/index_en.htm.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 14.5.2009


Europas Bevölkerung altert

2060 werden die über 65-Jährigen 30 Prozent der Bevölkerung ausmachen

In Europa gibt es immer mehr alte Menschen, das zeigt jetzt eine Vorausschau zu den altersbedingten Ausgaben bis 2060 der Europäischen Kommission. Bis 2060 wird ein Anstieg der Kosten um 4,75 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts der EU prognostiziert. Im gleichen Zeitraum verschiebt sich auch das Verhältnis der erwerbstätigen Personen zu den über 65-Jährigen von heute 4:1 auf 2:1. Bereits im kommenden Jahrzehnt, so glaubt die EU-Kommission, werden die Auswirkungen der Alterung in vielen Volkswirtschaften sichtbar werden.


Im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung fordern EU-Politiker jetzt auch, dass mehr Arbeitsmöglichkeiten für ältere Menschen geschaffen werden, anstatt, wie bisher häufig üblich, den Weg des Vorruhestands zu wählen, um eine Entlastung zu erzielen. Die Projektionen zu Geburtenraten, Lebenserwartung und Zuwanderung legen nahe, dass 2060 die Bevölkerung mit 500 Millionen Einwohnern in der EU ähnlich groß sein wird wie heute, aber deutlich älter. Ungefähr im Jahr 2015 wird damit gerechnet, dass die Zahl der Sterbefälle die der Geburten übersteigt. Der Anteil der über 65-Jährigen, der 2008 noch bei 17 Prozent lag, wird bis 2060 auf 30 Prozent ansteigen, der Anteil der über 80-Jährigen wird sich vermutlich verdreifachen und dann 12 Prozent betragen.

Die derzeitige Lage an den Finanzmärkten verschärft die demographische Situation zusätzlich. Eine Konsolidierung der Haushalte sei von großer Wichtigkeit für die Bewältigung der demographischen Alterung, so die EU-Kommission. Viele Konsolidierungspläne mussten jedoch im Zuge der Finanzkrise vorerst auf Eis gelegt werden.

Nähere Informationen zu diesem Thema bietet die Webseite http://ec.europa.eu/economy_finance/thematic_articles/article14761_de.htm.

Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 29.4.2009

Internationale Kooperationsgesuche von Unternehmen

Neue Geschäftspartner - finden statt suchen

Im Folgenden veröffentlichen wir einige aktuelle Kooperationsprofile von europäischen Unternehmen, die auf der Suche nach deutschen Geschäftspartnern sind. Wenn Sie ausführlichere Informationen zu den Unternehmen sowie die Kontaktdaten benötigen, oder selbst ein Kooperationsgesuch aufgeben wollen, schreiben Sie uns: E-Mail mk@zenit.de

Kooperationsgesuche April 2009 (PDF-Datei)

Veranstaltungshinweise

3. Juni 2009
Betriebliche Einsparpotenziale im produzierenden Gewerbe - Technologische Ansätze, Konzepte und Umsetzung im Unternehmen
Veranstaltungsort: ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr
Weitere Informationen...

18. Juni 2009
Fördersprechtag "Förderungen und Finanzierung von Innovationen
Veranstaltungsort: ZENIT GmbH, Mülheim an der Ruhr
Weitere Informationen...

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