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Die Bundesregierung Deutschlands stellt ein breites Instrumentarium zur Förderung der Außenwirtschaftsaktivitäten deutscher Unternehmen zur Verfügung. Ein besonderes Ziel ist dabei die Unterstützung des Mittelstandes und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
So werden Investitionsgarantien des Bundes zur Absicherung politischer Risiken bei Direktinvestitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern eingesetzt. Zur Absicherung der politischen und wirtschaftlichen Risiken bei Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure bietet der Bund Exportkreditgarantien in verschiedenen Varianten an. Mit der Durchführung und Bearbeitung dieser Außenwirtschaftsfördermaßnahmen hat die Bundesregierung die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (Euler Hermes) und die PricewaterhouseCoopers AG (PwC AG) als Mandatarkonsortium beauftragt.
Verschiedene Förderprogramme der KfW-Bankengruppe können zur Finanzierung von Auslandsvorhaben mittelständischer Unternehmen herangezogen werden. Dazu gehören der KfW-Unternehmerkredit, das KfW-Programm Erneuerbare Energien sowie das Programm KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen.
Das Land NRW unterstützt volkswirtschaftlich förderungswürdige Auslandsvorhaben nordrhein-westfälischer Unternehmen mit einer Ausfallbürgschaft. Die Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze sind dabei von besonderem Gewicht.
Mit den Förderprogrammen NRW.BANK.Ausland Export und NRW.BANK.Ausland Invest stellt die NRW.BANK konkrete Finanzierungshilfen für auslandsaktive Unternehmen aus NRW zur Verfügung.
Weitere Informationen
Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland:
www.agaportal.de
KfW-Förderprogramme:
www.kfw.de
Landesbürgschaftsprogramm NRW:
www.pwc.de/de/lb-nrw
NRW.BANK-Förderprogramme für die Außenwirtschaft
www.nrwbank.de