Mitteilung über staatliche Beilhilfen in Form von Garantien überarbeitet
Die EU Kommission hat eine Mitteilung zu ihrer überarbeiteten Politik im Bereich staatlicher Beihilfen in Form von Garantien veröffentlicht. Garantien werden in der Regel für Kredite oder sonstige finanzielle Verpflichtungen übernommen, die Kreditnehmer mit Kreditgebern vereinbaren. Ist der Kredit- bzw. Garantiegeber eine öffentliche Einrichtung, so regelt die Mitteilung, unter welchen Voraussetzungen eine Garantie für Unternehmen als marktkonform und damit beihilfefrei eingestuft werden kann: Grundsätzlich ist die Förderung von Unternehmen durch die öffentliche Hand als mit den Beihilfevorschriften vereinbar, wenn sie unter Bedingungen erfolgt, denen auch ein privater Investor zugestimmt hätte. D.h. die Bewertung eines Investments durch den öffentlichen Garantiegeber muss sich auf eine ordnungsgemäße Risikobewertung anhand eines Ratings beziehen. Diese Ratings müssen nicht von einer der internationalen Ratingagenturen stammen, sondern können auch intern von Gläubigerbanken (Hausbanken) vorgenommen werden, die bei der Gewährung von Darlehen in der Regel eine Bonitätsbewertung der Unternehmen durchführen müssen.
Speziell für KMU sind in der Mitteilung zwei besondere Regelungen getroffen worden, nach denen die Beihilfefreiheit einer öffentlichen Garantie angenommen werden kann:
Weitere Informationen sind zu finden unter: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/764&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/313&format=pdf&aged=0&language=EN&guiLanguage=en
Quelle: Mitteilung der Kommission 2008/C 155/02 im Amtsblatt der EU vom 20.06.2008
Europäische Kommission veröffentlicht „Small Business Act“
Die EU-Kommission hat den „Small Business Act“ vorgelegt. Darin veröffentlichte die Kommission am 25. Juni 2008 zehn Grundsätze für KMU-Politik in Europa. Zusammen mit einigen Rechtsgrundlagen sind damit erstmalig in der EU konkrete Rahmenbedingungen für KMU auf höchster politischer Ebene geschaffen worden. Dazu gehören beispielsweise ein neues Statut der Europäischen Privatgesellschaft sowie ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Vier Bereiche sind der Kommission dabei besonders wichtig. Um Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu sparen, soll es eine neue Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf staatliche Beihilfen geben, damit KMU leichter an Mittel für Bildung, Forschung und Entwicklung etc. kommen. Das neue Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Société privée européenne – SPE) ermöglicht die Gründung Europäischer Privatgesellschaften in allen europäischen Staaten. Die SPE bedeutet für KMU, dass ein und dieselbe Rechtsform ausreicht, egal ob die Tätigkeiten im eigenen Land verbleiben oder sich auch in andere EU-Länder erstrecken. Für lokal erbrachte Dienstleistungen soll ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gelten. Außerdem soll eine Richtlinie über Zahlungsverzögerungen durchsetzen, dass KMU innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist von 30 Tagen ihr Geld erhalten.
Insgesamt ist es das Ziel der EU-Kommission, den Verwaltungsaufwand für KMU um 25 Prozent zu senken. Speziell zu diesem Thema hat die Kommission auch eine Konsultation gestartet, an der betroffene Unternehmen teilnehmen können. So soll genau ermittelt werden, welche bürokratischen Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. (Details finden sich in diesem Newsletter unter „Meinung von Unternehmen gefragt“). Teilnehmen können Unternehmen unter der Adresse http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/online_consulation_de.htm.)
Ein weiteres Ziel des Small Business Acts ist es, die Gründung neuer Unternehmen attraktiver zu machen. Der Zeitbedarf für Unternehmensneugründungen sollte eine Woche nicht übersteigen und Unternehmenslizenzen und -zulassungen sollten binnen eines Monats erteilt werden können. Weitere Informationen sind unter http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/sba_citizens_summary.pdf, http://ec.europa.eu/enterprise/entrepreneurship/sba_de.htm, http://ec.europa.eu/deutschland/pdf/com_2008_394_sba.pdf abrufbar.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 25.06.2008
Öffentliche Konsultationen zu Verwaltungslasten und Zahlungsverzug
Die EU-Kommission möchte die Verwaltungslasten für Unternehmen verringern und sie so von unnötigen Kosten befreien. Unternehmen sind in vielen Fällen verpflichtet, Behörden oder privaten Stellen Informationen über ihre Tätigkeiten und Produktion zu liefern. Diese Informationssammlung ist für die Unternehmen selbst in einigen Bereichen, wie zum Beispiel der Daten über ihre Produkte, sinnvoll, in anderen dagegen stellen sie die so genannten „Verwaltungslasten“ dar. Dabei sind verschiedene Regelungen so gewählt, dass sie die Unternehmen bisher unnötig belasten. Deshalb möchte die EU-Kommission hier Abhilfe schaffen. In einer öffentlichen Konsultation bittet sie zunächst alle Betroffenen Stellung zum Thema zu nehmen, damit spätere rechtliche Änderungen auch an den richtigen Stellen ansetzen. Teilnehmen kann man unter http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/online_consulation_de.htm#dd.
Eine weitere Konsultation der EU-Kommission beschäftigt sich mit dem Thema Zahlungsverzug. Hier sind besonders kleinere Unternehmen betroffen. Kommen sie nicht schnell genug an das Geld für ihre Dienstleistungen, geraten sie selbst in Verzug. Zwar müssen Verzugszinsen gezahlt werden, wenn eine Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurde, jedoch gibt es rechtliche Schlupflöcher, die somit die Last bei den Unternehmen belässt. Um ihre Rechtsvorschriften wirksamer gestalten zu können, befragt die Kommission noch bis zum 31. August 2008 Betroffene zu dem Thema. Die Teilnahme ist unter http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch möglich.
Quellen: http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/online_consulation_en.htm und http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/
forms/dispatch?form=Latepayment&lang=en, 03.07.2008
Europäische Kommission führt kostenlose Registrierung für Lobbyisten ein
Die Europäische Kommission will Klarheit schaffen über ihre Beziehungen zu Lobbyisten. Deshalb sind die Interessenvertreter, die auf Politikgestaltung und Entscheidungsprozesse der europäischen Institutionen Einfluss nehmen möchten, aufgefordert, sich kostenlos in ein Online-Register der EU-Kommission einzutragen. Dabei sollen sie bestimmte Informationen offenlegen, um die Transparenz der Beziehungen zu fördern.
Zu diesen Informationen gehören Angaben darüber, wen die Organisationen vertreten, welche Ziele sie haben, welche Aufgaben sie verfolgen und welche Bereiche in der Politik für sie von Interesse sind. Damit klar ist, welche Interessen hinter der Lobbyarbeit stehen, müssen außerdem bestimmte Finanzinformationen offengelegt werden. Wird im Namen Dritter gearbeitet, muss der Name des Auftraggebers genannt werden. Über diese Informationen hinausgehend, können Lobbyisten auch ihre wichtigsten Tätigkeiten und Verbindungen zu Netzwerken bei der Registrierung mit angeben. Außerdem stimmen sie mit der Registrierung einem von der EU-Kommission angenommenen Verhaltenskodex zu, der allgemeine Grundsätze wie Ehrlichkeit, Offenheit und Integrität als unumgänglich für die Lobbyisten nennt. Das mehrsprachige Register ist im Internet öffentlich zugänglich. Weiterführende Informationen liefert die Webseite http://ec.europa.eu/commission_barroso/kallas/transparency_de.htm. Zur Registrierung gelangt man über den Link http://ec.europa.eu/transparency/regrin/.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 23.06.2008
1,0 Prozent-Ziel bei Rückstand in der Umsetzung vorzeitig erreicht
Erfreuliche Nachrichten sind dem aktuellen Binnenmarktanzeiger der EU-Kommission zu entnehmen. Die Mitgliedstaaten sind bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften ihrer Zeit voraus. Das Ziel, bis 2009 den Umsetzungsrückstand auf 1,0 Prozent zu verringern, erreichten die Staaten schon jetzt. Die Binnenmarktvorschriften sind, nach Ablauf der Frist, fast vollständig in nationales Recht umgesetzt. Bei 18 Mitgliedstaaten beträgt der Rückstand 1,0 Prozent oder weniger. Als erstes Land kam Bulgarien beim Wert 0 an und zehn Mitgliedstaaten verzeichnen ihr bisher bestes Ergebnis bei der Umsetzung einer Richtlinie, darunter auch Deutschland.
Dass es die Binnenmarktvorschriften so schnell auf nationaler Ebene geschafft haben, hat zudem weitere Vorteile. In 15 Mitgliedstaaten sind bereits die Vertragsverletzungsverfahren zurückgegangen. Immer noch laufen jedoch in Italien die meisten Vertragsverletzungsverfahren.
Den größten Rückstand bei der Umsetzung verzeichnet bisher die Richtlinie zum freien Personenverkehr (7,9 Prozent). An zweiter Stelle stehen die Finanzdienstleistungsvorschriften. In Deutschland müssen noch zirka 10 Richtlinien in nationales Recht übertragen werden. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/score/index_de.htm
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 09.07.2008
Richtlinienvorschlag, Mitteilung und Grünbuch widmen sich verlängerter Schutzdauer
Die Europäische Kommission kümmert sich um das Urheberrecht in der Wissensindustrie. Dazu hat sie jetzt das Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft” angenommen. Für die Wirtschaft ist die rasche Verbreitung von Informationen und Wissen wichtig, weshalb auch das Grünbuch von großer Bedeutung ist. Das Grünbuch soll nach Wunsch der Kommission eine strukturierte Debatte einleiten, wie es um das Urheberrecht in wissensintensiven Bereichen bestellt ist und was verbessert werden kann. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien der Öffentlichkeit vermittelt werden.
Die EU-Kommission hat außerdem eine Mitteilung über eine neue europäische Strategie im Bereich der gewerblichen Schutzrechte angenommen. Für ein qualitativ hochwertiges System gewerblicher Schutzrechte auch im 21. Jahrhundert ist die Mitteilung besonders wichtig. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/index_de.htm, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1157&format=pdf&aged=0&language=DE&guiLanguage=en und http://europa.eu/rapidpressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/509&format=pdf&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 16.07.2008
EU-Kommission stellt Paket mit Strategien zu umweltfreundlichem Verkehr vor
Umweltfreundlicher und nachhaltiger Verkehr, das sind Ziele der EU-Kommission. Ein Paket mit mehreren Initiativen, die zu diesen Zielen beitragen sollen, wurde nun von der Kommission vorgestellt. Es enthält eine Strategie zur so genannten Internalisierung der externen Kosten im Verkehrsbereich, einen Gesetzesvorschlag zu Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge sowie Vorschläge zur Verringerung der Lärmbelästigung durch den Schienengüterverkehr.
Es soll weniger Staus auf Europas Straßen geben und die Umweltbelastung soll abnehmen, so lauten Teile der vorgelegten Strategie. Ein effizienter Verkehrssektor käme direkt der Volkswirtschaft zugute. Die Mautgebühren für schwere Nutzfahrzeuge sollen ebenfalls effizient sein und darüber hinaus ökologisch sinnvoll. Die Einnahmen sollen in Bereichen verwendet werden, die den negativen Umwelteinflüssen der schweren Lkw entgegenwirken, also beispielweise in Forschung für energieeffizientere Fahrzeuge. Wichtigster Teil der Strategie ist der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (die Eurovignetten-Richtlinie). Die Mitgliedstaaten sollen in einem vorgegebenen Rahmen die Mautgebühren je nach Belastung variieren können.
Außerdem ist die Senkung des Geräuschpegels beim Güterverkehr Teil der Strategie. Zu alte Waggons sind die Ursache für den Lärm und Investitionen in geräuscharme Bremssysteme sind nach Meinung der Kommission dringend notwendig.
Damit das Paket in Kraft treten kann, müssen nur noch das Europaparlament und der Rat zustimmen. Ab 2011 sollen die Maßnahmen dann umgesetzt werden.
Nähere Details zum Paket der Kommission gibt es unter http://ec.europa.eu/transport/greening/index_en.htm.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 08.07.2008
EU-Kommission reduziert maximalen Verbrauch in Stand-by drastisch
Geräte im Stand-By-Betrieb verbrauchen in der Europäischen Union 50 TWh pro Jahr. Dabei könnten mit moderner Technik 73 Prozent dieses Stromverbrauchs bis 2020 eingespart werden. Der eingesparte Strom würde ausreichen, um Dänemark ein ganzes Jahr lang mit Strom zu versorgen. Dieses beeindruckende Einsparpotenzial hat jetzt auch die EU-Kommission erkannt. Inzwischen haben sich die Mitgliedstaaten auf den entsprechenden Gesetzesentwurf der Kommission geeinigt. Er sieht eine drastische Verbesserung bei den Energieeffizienz-Vorschriften vor. Alle in Haushalten oder Büros verwendeten Geräte wie Mikrowellen, Computer oder Fernseher dürfen im Jahr 2010 im Stand-By-Betrieb maximal ein oder zwei Watt benötigen, je nach Produktionsumfang. Ab 2013 werden diese Werte dann noch einmal auf 0,5 bzw. 1 Watt halbiert, was mit moderner Technik problemlos erreicht werden kann.
Die genannten Grenzwerte würden bis 2020 14 Mio. t CO2 einsparen und wären damit ein wichtiger Teil für die Klimaschutzziele der EU. Neben den positiven Auswirkungen für das Klima würde auch der Verbraucher durch die neuen Geräte sparen. Und die Einsparungen begrenzen sich nicht nur auf Europa, denn viele Geräte werden in die ganze Welt verkauft.
Mehr zum Thema gibt es unter http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/488&format=pdf&aged=0&language=EN&guiLanguage=en.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 08.07.2008
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch sind Ziel eines Aktionsplans
Die EU-Kommission setzt auf Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und hat dazu jetzt einen Aktionsplan vorgelegt. Der Energieverbrauch soll gesenkt und umweltfreundliche Produkte weiter verbreitet werden. Deshalb sieht der Plan zum Beispiel vor, die Ökodesign-Richtlinie auf alle energierelevanten Produkte, wie z.B. auch Fenster, auszuweiten und neue Regeln für die umweltorientierte öffentliche Beschaffung und die Vergabe eines EU-Umweltzeichens aufzustellen. Das Umweltzeichen soll preisgünstiger und einfacher werden und bald auch Speisen und Getränke zieren, so die Vorstellung der Kommission. Außerdem will die Kommission die Verbraucherinformation verbessern. Das Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung soll überarbeitet werden. Stellen außerhalb der EU-Institutionen sollen mit in das System einbezogen werden, damit dieses kostengünstiger arbeiten kann und stärker von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genutzt wird.
Mit all diesen Maßnahmen möchte die EU-Kommission ihrer Klimaverantwortung gerecht werden. Der Aktionsplan bezieht sich auf die drei Bereich: neue Produktpolitik, schlanke Produktion und weltweite Förderung der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch.
Wichtig ist nach Ansicht der Europäischen Kommission, das Vertrauen in neue Technologien und Öko-Innovationen zu stärken. Nähere Informationen gibt es unter http://ec.europa.eu/enterprise/environment/sip_en.htm und http://ec.europa.eu/environment/eussd/escp_en.htm.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 16.07.2008
EU-Kommission legt Evaluierungsbericht vor
Die EU-Kommission hat eine Evaluierung zur Europass-Initiative vorgelegt und zieht daraus eine positive Bilanz. Zwei Jahre früher als erwartet hat die Zahl der im Europass-Portal angelegten Lebensläufe bereits die 3 Millionen-Marke überschritten. Europass wurde im Jahr 2005 eingeführt. In dem Portal können EU-Bürger ihr Wissen und Können so beschreiben, dass die Daten in ganz Europa verstanden werden und z.B. als Grundlage für europaweite Bewerbungen dienen können. Mehr als 12 Millionen Besucher hatte das Portal seit 2005 und der Evaluierungsbericht beschreibt es als kosteneffizientes Mobilitätsinstrument. Europass hat alle Erwartungen erfüllt.
Fünf Dokumente umfasst das Europass-Portfolio. Lebenslauf und Sprachenpass können in 26 Sprachen online ausgefüllt werden. Den Europass-Diplomzusatz, die Europass-Zeugniserläuterung sowie den Europass-Mobilitätsnachweis geben die jeweiligen Bildungseinrichtungen nach Erreichen eines Abschlusses aus. 3,5 Millionen Dokumente wurden seit 2005 von Bürgern erstellt oder an sie ausgegeben.
Zusammen mit den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten plant die Europäische Kommission nun eine Verbesserung des Europass-Systems. Lernergebnisse sollen einen höheren Stellenwert bekommen. Außerdem soll Europass mehr Menschen erreichen, auch Arbeitslose und Niedrigqualifizierte.
Das Europass-Portal findet sich unter http://europass.cedefop.europa.eu/. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/
doc46_en.htm.
Quelle: Pressenachrichten der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 04.07.2008
Im Rahmen des von der EU-finanzierten Projektes b2fair (business-to-fair) unterstützt NRW.Europa kleine und mittlere Unternehmen dabei, Messeaktivitäten noch effizienter zu gestalten – und zwar durch die Teilnahme an Kooperationsbörsen, die auf internationalen Messen stattfinden.
Welche Vorteile bietet Ihnen die Kooperationsbörse?
Im Jahr 2008 werden Kooperationsbörsen auf folgenden Messen organisiert:
AMB – Internationale Ausstellung für Metallbearbeitung
11. und 12. September in Stuttgart
http://www.b2faironline.com/nhb2fairScripts/
nhb2fair.CGI?Action=111&EventId=22&Language=049&SessId=
MSV und IMT 2008 – Internationale Maschinenbaumesse und Internationale Messe für Metallbearbeitung
16. und 17. September in Brno/Tschechische Republik
http://www.b2faironline.com/nhb2fairScripts/
nhb2fair.CGI?Action=111&EventId=21&Language=049&SessId=
ELMIA Subcontractor 2008 – Zuliefermesse für die technische Industrie
12. und 13 November 2008 in Jönköping/Schweden
http://www.b2faironline.com/nhb2fairScripts/
nhb2fair.CGI?Action=111&EventId=23&Language=049&SessId=
21. August 2008
Kooperation: Innovations- und Umsatztreiber für KMU!
Mehrwert und öffentliche Förderhilfen
http://www.zenit.de/d/service/veranstaltungen/21aug08.php
28. August 2008
Internationalisierung von Dienstleistungen
Deutschland ist traditionell eine führende Exportnation. Allerdings liegt der Anteil der Dienstleistungen, die für ausländische Auftraggeber erbracht werden, mit rund 15 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Die Internationalisierung von Dienstleistungen bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Die Veranstaltung zeigt auf, welche Erfolgsfaktoren für den Serviceexport entscheidend sind.
http://www.zenit.de/d/service/veranstaltungen/28aug08.php
3. September 2008
NRW trifft Rumänien
Ländersprechtag für Unternehmen
http://www.zenit.de/d/service/veranstaltungen/3sep08.php
1.-3. September 2008
Unternehmerreise nach Bulgarien
http://www.zenit.de/d/service/news/unternehmerreiseBulgarien08.php
8.-11. Oktober 2008
Unternehmerreise nach Rumänien
mit Kooperationsveranstaltung und Besuch der Technischen Internationalen Messe (TIB) in Bukarest
http://www.zenit.de/d/service/download/bukarest.pdf