EU-Glossar

Wirft man einen Blick auf die verschiedenen Institutionen und Tätigkeitsbereiche der EU, zeigt sich deren ungeheure Vielfalt. Und immer wieder tauchen Schlagworte auf, die für die europäische Politik von zentraler Bedeutung sind. Mit dem hier aufgeführten Glossar möchten wir Ihnen einen Überblick über wichtige Themen und Aufgaben der Staatengemeinschaft geben. Hier finden Sie nicht nur Informationen zu Forschung und Wirtschaft, zu Marktchancen und Unternehmenspolitik, sondern auch zu Strukturen und grundsätzlichen Leitsätzen.

Die Einträge des Glossars basieren auf dem offiziellen Glossar der EU.

Allgemeine Begriffe

KMU

KMU, das heißt kleine und mittlere Unternehmen, sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Ab einer Mitarbeiterzahl von 50 Angestellten und weniger gilt ein Unternehmen in der EU als klein, bei weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz spricht man sogar von Mikrounternehmen.

Richtlinien

Richtlinien sind die wichtigsten Instrumente der EU-Gesetzgebung und für die Mitgliedstaaten verbindlich. Innerhalb von zwei Jahren, nachdem eine Richtiline erlassen wurde, müssen die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Tun sie dies nicht, drohen ihnen Klagen vom EU-Gerichtshof.

Ausschreibungen

Hat eine öffentliche Stelle den Bedarf nach einer bestimmten Dienstleistung, Bauleistung oder einer Ware, muss sie vor dem Erwerb diesen Bedarf bekanntgeben, bzw. ausschreiben. So können sich alle Unternehmen, die die entsprechende Leistung anbieten, darum bewerben, die Leistung zu erbringen.

Europäische Kommission

Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel ist das oberste Verwaltungsorgan der Europäischen Union. Sie hat Initiativ-, Gesetzgebungs-, Aufsichts- und Kontrollbefugnisse. Außerdem stellt sie den Haushaltsplan auf. Das Leitungsgremium, bestehend aus 27 Kommissaren, wird ebenfalls als "EU-Kommission" bezeichnet.

Informationsgesellschaft

Die Europäische Union hat die Informationsgesellschaft zum Kern ihrer Strategie für das 21. Jahrhundert erklärt. Denn die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien, NIKT, verändern das Leben in Europa in rasantem Tempo. Das Programm i2010 der EU setzt deshalb an drei Punkten an: einem einheitlicher Informationsraum, der Forschung und der digitalen Integration benachteiligter Schichten. Die Entwicklung von Telekommunikation und digitalen Technologien erleichtert Bildung, Mobilität und Arbeitsabläufe für die Bürger der EU. Gleichzeitig wird jedoch der Datenschutz bei steigender Internetkriminalität immer wichtiger.

Mit dem Programm i2010 formuliert die EU ihre Vision von der Informationsgesellschaft.

Dienstleistungen in der Europäischen Union

In der Europäischen Union gibt es die Dienstleistungsfreiheit, das heißt, jeder Dienstleister darf seine Leistungen überall in der EU anbieten. Doch bei der Durchsetzung des freien Dienstleistungsverkehrs auf dem Europäischen Binnenmarkt gibt es noch Verbesserungsbedarf. Die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen wird derzeit noch von verschiedenen Einzelregelungen der Mitgliedstaaten erschwert. Seit Ende 2006 ist deshalb die Dienstleistungsrichtlinie in der EU in Kraft. Sie soll bis Ende 2009 umgesetzt werden und den freien Dienstleistungsverkehr einen entscheidenden Schritt nach vorne bringen. Denn der erfolgreiche Umgang mit Dienstleistungen ist im internationalen Wettbewerb für Unternehmen von größter Bedeutung.

Infoblatt_Dienstleistungsrichtlinie.pdf

Infoblatt Dienstleistungsrichtlinie

129 K

Forschung & Entwicklung

Forschung und Entwicklung machen die Europäische Union wettbewerbsfähig. Die Forschungs- und Entwicklungspolitik spielt deshalb eine bedeutende Rolle in der "Strategie von Lissabon" zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Das so genannte "Dreieck des Wissens" besteht aus Forschung, Bildung und Innovation. Dieses Dreieck soll die wirtschaftliche Entwicklung Europas maßgeblich unterstützen. Um das Ziel von Forschungsausgaben in Höhe von drei Prozent des BIP zu erreichen, sollen im siebten Forschungsrahmenprogramm der EU von 2007-2013 der europäische Forschungsraum ausgebaut und die Mitgliedstaaten zu Investitionen animiert werden. Für 2009 ist in Europa ein Technologieinstitut geplant. Wichtig für die Forschung in Europa ist neben den Rahmenprogrammen auch die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission. Im Jahr 2000 wurde darüber hinaus der Europäische Forschungsraum (EFR) ins Leben gerufen.

Forschungsrahmenprogramm

Bei einem Forschungsrahmenprogramm handelt es sich um eine Fördermaßnahme der Europäischen Kommission. Das aktuelle Programm ist das 7. Forschungsrahmenprogramm FP7 (2007-2013) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Das FP7 besteht wie seine Vorgänger aus bestimmten Programmen und Beteiligungsrichtlinien. Ausgestattet ist das FP7 mit 54 Milliarden Euro finanzieller Mittel. Damit ist es ein wichtiger Bestandteil des Europäischen Forschungsraumes (EFR) und soll besonders die Mitgliedstaaten motivieren, in die Forschung zu investieren. Unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de gibt es ein deutsches Portal zum FP7.

Wirtschaft und Währung

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) umfasst den freien Güter-, Kapital- und Personenverkehr im Markt, eine gemeinsame Wettbewerbspolitik und Verfahren für eine Harmonisierung der Wirtschaftspolitik. Als wichtigstes Element der Währungsunion wurde am 1. Januar 1999 der Euro als gemeinsame Währung in elf Mitgliedstaaten eingeführt. Später kamen weitere Staaten hinzu. Außerdem wurde auch der elektronische Zahlungsverkehr in der Eurozone vereinheitlicht. Für eine gemeinsame Wirtschaftspolitik der EU-Länder wurden Grundzüge vom Europäischen Rat entworfen.

EG_Vertrag.pdf

EG Vertrag

484 K

Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Wirtschaftsraum der Mitgliedstaaten der EU. Mit dem Binnenmarkt sollen die vier Grundfreiheiten

  • freier Warenverkehr,
  • freier Dienstleistungsverkehr,
  • freier Kapital- und Zahlungsverkehr und
  • freier Personenverkehr

umgesetzt werden. Allerdings gibt es besonders beim Dienstleistungsverkehr und  Kapitalverkehr noch Verbesserungsbedarf, weshalb der Binnenmarkt auch als noch nicht vollendet gilt.

Der Binnenmarkt bietet viele Vorteile. Durch die Öffnung der Grenzen für den Handel innerhalb der EU hat sich der Wettbewerb verbessert. Dadurch ergeben sich positive Entwicklungen für den Verbraucher bei Preis und Qualität von Produkten und Dienstleistungen. Der Binnenmarkt bietet für EU-Bürger neue Möglichkeiten bei der Suche nach einem Wohnort oder einem Arbeitsplatz.

KMU-Politik und -Förderung in der EU

99 Prozent der Unternehmen in der EU sind kleinere und mittlere Unternehmen, KMU. Deshalb hat die EU einen Leitfaden zur KMU-Politik herausgegeben und bietet Informationsportale für KMU im Internet an. Mit der Strategie "Zuerst an die KMU-Dimension denken" hat die EU die De-minimis-Regelung, nach der Suventionen bis zu einem bestimmten Betrag nicht angemeldet werden müssen, und den Small Business Act, der konkrete Rahmenbedingunen für KMU schafft, erlassen. So sollen Verwaltungslasten für KMU reduziert werden. Außerdem soll der Zugang zu Förderprojekten der EU leichter werden. Förderungsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen Aktivitäten außerhalb der EU, Kultur und Medien, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigungsthemen, Energie, Umwelt, Finanzen, Informations- und Kommunikationstechnologien, Innovation, Investitionen und unternehmerische Aktivitäten, Forschung und Entwicklung sowie Verkehr.

Infoblatt_KMU_Politik.pdf

Infoblatt KMU-Politik

190 K

Nachbarschaftspolitik

Ziel der EU im Bereich der Europäischen Nachbarschaftspolitik, ENP, ist es, Beziehungen zu Nachbarländern im Osten, im südlichen Mittelmeerraum und im Südkaukasus zu vertiefen. Die ENP ist Teil der Europäischen Sicherheitsstrategie. Durch eine privilegierte Beziehung zu diesen Ländern ohne Beitrittsambitionen sollen Demokratie, Grundfreiheiten, Wohlstand, Sicherheit und Stabilität gefördert werden. Die Umsetzung der ENP erfolgt durch bilaterale Aktionspläne, die die Interessen der Nachbarländer und die Interessen der Europäischen Union berücksichtigen. Für solche Beziehungen gelten als Voraussetzung einige gemeinsame Werte, wie Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung ("Good Governance"), Grundsätze der Marktwirtschaft und die nachhaltige Entwicklung.

Kohäsionsfonds

Der Kohäsionsfonds soll den Zusammenhalt in der EU stärken. Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt, das weniger als 90 Prozent des EU-Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt, bekommen durch den Kohäsionsfonds Förderung für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur und Umwelt. Für den Zeitraum 2007-2013 können folgende Staaten gefördert werden: Bulgarien, Rumänien, Zypern, Estland, Griechenland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, die Slowakei und Slowenien. Spanien erhält eine Übergangsförderung. Von 2000-2006 war der Kohäsionsfonds mit Mitteln in Höhe von 18 Milliarden Euro versehen.

Strukturfonds

In der EU gibt es vier Strukturfonds: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL - Abteilung Ausrichtung) und das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF). Die Strukturfonds haben die Aufgabe, das Wohlstandsgefälle zwischen armen und reichen Regionen Europas auszugleichen. Mit Finanzmitteln über EU Aufbau-Programme wird schwächeren Regionen unter die Arme gegriffen.

Nachhaltige Entwicklung

Für eine nachhaltige Entwicklung ist es wichtig, der gegenwärtigen Generation gerecht zu werden, ohne die Interessen, Möglichkeiten und Rechte der zukünftigen Generationen außer Acht zu lassen. Ziel muss daher sein, die Lebensqualität für alle langfristig zu verbessern. Dabei spielen wirtschaftliche Effizienz, soziale Verantwortung und aktive Umweltpolitik eine wichtige Rolle. Die Strategie für nachhaltige Entwicklung der EU wurde 2005 aktualisiert. Es gilt, gesundheitliche Gefährdungen, zum Beispiel durch den Verkehr, einzuschränken, den Klimawandel zu bekämpfen, natürliche Ressourcen angemessen zu nutzen und soziale Ausgrenzung und Armut in Europa zu beenden.

Öffentliches Auftragswesen

Öffentliche Aufträge sind Aufträge zur Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen, ausgeschrieben durch den öffentlichen Sektor. Überschreitet ein Auftrag einen bestimmten Wert, gelten besondere Vorschriften für die Ausschreibung und Abwicklung der folgenden Verfahren, damit die Gleichbehandlung aller Wirtschaftsteilnehmer gewährleistet ist. Solche Aufträge müssen im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden. Zugang zu den Veröffentlichungen gibt es auch im Internet . Geregelt wird das öffentliche Auftragswesen durch die "klassische Richtlinie" über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (2004/18/EG) und die "Sektorrichtlinie" über öffentliche Aufträge in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung, Verkehr und Postdienste (2004/17/EG).

Infoblatt_Oeffentliche_Auftraege.pdf

Infoblatt Öffentliche Aufträge

147 K

Lissabon-Strategie

Im März 2000 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Lissabon und entwickelten die "Lissabon-Strategie". In der Lissabon-Strategie wird das Vorhaben formuliert, den europäischen Wirtschaftsraum gegenüber den Konkurrenzmärkten Asien und Nordamerika eindeutig zu positionieren. Wissensintensität, Knowhow, Innovationsfähigkeit stehen hierbei als Eckpfeiler im Vordergrund. Bis 2010 soll Vollbeschäftigung erreicht werden und "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" werden, so heißt es im EU-Vertrag. Die Umsetzung der Ziele wird als schwierig und bis 2010 nicht realisierbar angesehen. Zwar finden ihre Ziele und Prinzipien Niederschlag in der europäischen Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik - ihre Realisierung muss jedoch langfristig verfolgt werden.

 

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